Was ist eine FBG?

Gemäß § 16 ff Bundeswaldgesetz ist eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ein privatrechtlicher Dienstleistungszusammenschluss von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern. Insbesondere sollen Nachteile wegen geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses, des unzureichenden Marktzuganges oder anderer Strukturmängel überwunden werden.
Größtenteils ist die Mitgliedsfläche in FBG`en Privatwald, aber auch Kommunen, Vereine usw. können Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
FBG`en sind i.d.R. wirtschaftliche Vereine, die ihre Rechtsfähigkeit nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlangen.